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Moers- Polizei kann Unfallflucht aufklären / 12-jährige Radfahrerin verletzt

Rathausallee - 28.06.2018

Die Polizei konnte eine Unfallflucht in Moers Dank
aufmerksamer Zeugen aufklären. Jetzt ist klar, wer am Dienstagabend
ein 12-jähriges Mädchen im Kreisverkehr an der Rathausallee
angefahren hat und dabei leicht verletzte. Es handelt sich um eine
79-jährige Frau aus Moers.

Sie war am Dienstagabend nach dem Unfall ausgestiegen, hatte mit
dem Mädchen kurz gesprochen und ihr dann Geld in die Hand gedrückt.
Davon sollte sie sich eine neue Hose kaufen, die bei dem Sturz kaputt
gegangen war. Dann fuhr die Frau weiter. Der Fall hatte für großes
Medieninteresse gesorgt.

Zeugen hatten sich nach einer Pressemitteilung bei der Polizei
gemeldet. Sie wussten noch das Kennzeichen der der flüchtigen
Autofahrerin. Das Mädchen hatte bei der Polizei zusätzlich gesagt:
Die flüchtige Frau hätte ausgesehen wie ihre Oma, und diese ist 80
Jahre alt. Mit dieser Altersschätzung lag das Mädchen fast genau
richtig.

Als die Polizei in Moers zur Adresse der Fahrzeughalterin fuhr,
stand eine völlig überraschte 79-jährige Frau im Treppenhaus. Sie
habe nicht gehört, dass die Polizei nach ihr sucht, sagte sie dem
ermittelnden Beamten des Verkehrskommissariats.

Nach dem Unfall habe sie kein Blut an der Hose des Mädchens
gesehen. Auch die 12-Jährige habe gesagt, es sei nicht so schlimm.
Sie wollte das Geld erst gar nicht annehmen.

Mit welcher Strafe die Frau zu rechnen hat, hängt davon ab, wie
die Staatsanwaltschaft den Fall bewertet.

Tipps der Polizei: Unfallflucht

Im Zusammenhang mit dieser Unfallflucht weist die Polizei erneut
darauf hin, dass jeder, der an einem Unfall beteiligt ist,
verpflichtet ist, seine Personalien sowie die Art seiner Beteiligung
bekannt zu geben. Er sollte daher sofort Verbindung mit dem
Unfallgegner aufnehmen. Gelingt das nicht, ist die Polizei
unverzüglich zu informieren. Es reicht nicht aus, eine Visitenkarte
oder ähnliches am Fahrzeug zu hinterlassen! Rufen Sie die Polizei,
wenn Sie den Unfallgegner nach einer entsprechenden Wartezeit nicht
erreichen können! Fahren Sie auf keinen Fall fort! Bei einer
Verkehrsunfallflucht drohen eine Strafanzeige und ein mehrmonatiger
Führerscheinentzug!

Eine Einigung am Unfallort mit minderjährigen Unfallbeteiligten
ist nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Wesel
Pressestelle
Telefon: 0281 / 107-1050
Fax: 0281 / 107-1055
E-Mail: pressestelle.wesel@polizei.nrw.de
https://wesel.polizei.nrw

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Wesel, übermittelt durch news aktuell

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